Nebenklage – Opferanwalt
Sie wurden Opfer einer Straftat oder müssen als Zeuge aussagen?
Es gibt Straftaten im Bereich des Gewaltschutzes, Körperverletzung und sexual Straftaten, bei denen die Opfer besonders an den Folgen der Tat leiden. Ein Opferanwalt kann Ihnen zur Seite stehen. Gerade bei Straftaten gegenüber von minderjährigen Kindern, eine wichtige Sache.
Bei bestimmten Taten wird der Opferanwalt dem Geschädigten beigeordnet und die Anwaltskosten von der Staatskasse getragen. Je nach Schwere des Delikts, erfolgt die Kostenübernahme ohne Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Bei kleineren Verletzungen kann eine Beiordnung auch in Strafverfahren als Zeugenbeistand oder Nebenkläger erfolgen, wenn die der Betroffene nur über geringes Einkommen verfügt.
Bereits im Strafverfahren kann Schmerzensgeld oder Schadensersatz gefordert werden, indem ein Adhäsionsantrag gestellt wird.
Wir haben die Möglichkeit Akteneinsicht zu nehmen, um Informationen über die polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen zu erhalten.
Als Zeugenbeistand oder Nebenklägervertreter unterstützen wir sie fachlich kompetent und schützen Ihre Rechte.